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Vertretung gegenüber Dritten

Vertretung gegenüber Dritten

Manchmal ist es auch notwendig, seine berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir vertreten Sie natürlich auch gegenüber der Steuerverwaltung

  • sowohl vor den Finanzbehörden als auch vor der Finanzgerichtsbarkeit
  • bei dem Führen von Einspruchsverfahren
  • bei dem Einholen von verbindlichen Zusagen der Finanzverwaltung
  • bei der Vorbereitung und der Begleitung von Betriebsprüfungen
  • bei Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten

aber auch gegenüber anderen Behörden und gegenüber Dritten vor Gericht.