Vertretung gegenüber Dritten
Manchmal ist es auch notwendig, seine berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir vertreten Sie natürlich auch gegenüber der Steuerverwaltung
- sowohl vor den Finanzbehörden als auch vor der Finanzgerichtsbarkeit
- bei dem Führen von Einspruchsverfahren
- bei dem Einholen von verbindlichen Zusagen der Finanzverwaltung
- bei der Vorbereitung und der Begleitung von Betriebsprüfungen
- bei Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
aber auch gegenüber anderen Behörden und gegenüber Dritten vor Gericht.
